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Frist für die Einkommensschätzung: 1. Dezember

Für Künstlerinnen, Künstler und Publizisten in der KSK

KSK-Einkommensschätzung: Ihr Jahr gegen die Zahl, die Sie gemeldet haben.

Ihr laufender Gewinn neben der Einkommensschätzung, die Sie gemeldet haben — dazu die Fristen der KSK und der Verwertungsgesellschaften, Ihre Rechnungen und im Prüfungsjahr die vier Jahre, die das Schreiben abfragt.

30 Tage kostenlos ausprobieren So funktioniert es

Nach der Testphase ab 39 € · Ohne Kreditkarte · Server in Deutschland · Einmalzahlung, kein Abo

Beispiel einer Übersicht in Künstlerfinanzen: Gewinn bis heute 17.420 €, gemeldete Schätzung 21.000 €, Unterschied −3.580 € oder −17 %, dazu Monatsbalken und die nächsten Fristen.
5 % der Versicherten werden jährlich geprüft, zufällig ausgewählt
4 Jahre tatsächliches Arbeitseinkommen fragt das Schreiben 2026 ab
1. Dez. Frist — sowohl für die Schätzung als auch für die Prüfungsantwort

Quellen und Einzelheiten: was eine Prüfung abfragt

So funktioniert es

  1. Eintragen oder übernehmen

    Einnahmen und Ausgaben tippen Sie ein oder übernehmen sie als CSV, im DATEV-Format oder einmalig aus Lexware Office oder sevDesk.

  2. Das Jahr neben der Schätzung sehen

    Die Messlatte zeigt Ihren Gewinn bis heute neben der Zahl, die Sie gemeldet haben — in Euro und Prozent, ohne Bewertung.

  3. Fertig übergeben

    Für das Prüfungsschreiben und für Ihre Steuerberatung stellt Künstlerfinanzen die Jahre zusammen, die gefragt sind — zum Ausdrucken oder als CSV.

Was die Anwendung macht

Das Prüfungsschreiben beantworten

Je Jahr die Zahl laut Steuerbescheid neben Ihren eigenen Einträgen, als Vordruck zum Übertragen. Unterschreiben und abgeben tun Sie selbst.

Verwertungsgesellschaften im Blick

Werke und Auftritte für VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und GVL festhalten, mit den Meldeschlüssen, die die Gesellschaften selbst veröffentlichen. Ob etwas ausgeschüttet wird, entscheidet die Gesellschaft.

Rechnungen und Steuersatz

Offene, überfällige und bezahlte Rechnungen — bezahlt wird eine Rechnung zur Einnahme. Den Steuersatz jeder Einnahme wählen Sie selbst.

Einnahmen und Ausgaben erfassen

Mit Datum, Betrag, Auftraggeber und einer Beschreibung. Welche Positionen zu Ihrer künstlerischen Tätigkeit zählen, kennzeichnen Sie selbst.

Gegen die Schätzung stellen

Die Messlatte zeigt den laufenden Gewinn, Ihre gemeldete Schätzung als Marke und die Differenz in Euro und Prozent. Dazu eine lineare Fortschreibung auf das Jahr — reine Arithmetik, keine Prognose.

An den 1. Dezember erinnern

Eine E-Mail mit dem Vorlauf, den Sie einstellen, und ein Hinweis darauf, dass eine Stichprobenprüfung dieselbe Frist hat. Jederzeit abbestellbar.

Mehrere Jahre auf einer Seite

Einnahmen, Ausgaben und Gewinn Jahr für Jahr, mit Summen je Auftraggeber — bis zu sechs Jahre, so viele, wie §13 KSVG abfragen lässt. Zum Ausdrucken oder als CSV.

Aus der Buchhaltung übernehmen

CSV-Dateien und Exporte im DATEV-Format (Buchungsstapel) einlesen, statt alles neu zu tippen.

Auf Deutsch und Englisch

Die ganze Anwendung gibt es auch auf Englisch — für Versicherte, die lieber Englisch lesen.

Was Künstlerfinanzen nicht tut

  • Wir ordnen nichts ein. Ob eine bestimmte Tätigkeit oder ein bestimmter Auftraggeber für die Künstlersozialkasse zählt, ist eine Auslegungsfrage nach §2 KSVG. Diese Entscheidung treffen Sie selbst oder Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater. Die Anwendung rechnet ausschließlich mit den Angaben, die Sie eintragen.
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung. Künstlerfinanzen erfasst, summiert und exportiert Ihre eigenen Zahlen. Die Anwendung gibt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Empfehlung ab.
  • Keine Meldung in Ihrem Namen. Die Meldung erfolgt bei der Künstlersozialkasse mit Versicherungsnummer und zugesandtem Authentifizierungscode, über das Bundesportal mit ELSTER-Zertifikat oder eID, oder auf dem unterschriebenen Formular. Alle drei Wege verlangen Ihre persönlichen Zugangsdaten. Wir liefern die Zahl — eintragen müssen Sie sie selbst.
  • Keine Aussage über Ihre Versicherungspflicht. Fragen zur Mindesteinkommensgrenze und zu Ausnahmen beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beraterin, nicht diese Anwendung.

Preis

Kein Abo — jeder Zugang endet von selbst.

Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

59 € Jahreszugang · 12 Monate voller Zugang · einmalig
39 € Prüfungspaket · 6 Monate voller Zugang für die Prüfungszeit · einmalig

Beide werden einmal bezahlt und verlängern sich nicht automatisch — es gibt kein Abonnement, das Sie kündigen müssten. Vorher 30 Tage kostenlos. Nach Ablauf bleiben Lesen, Export und die Fristerinnerung frei. Ein Konto, Ihre Daten, Serverstandort Deutschland. Keine Einrichtungsgebühr, kein Verkaufsgespräch.

Für die 30 Tage Testphase brauchen Sie weder Kreditkarte noch Zahlungsdaten.

30 Tage kostenlos ausprobieren

Was bei einer Prüfung der Künstlersozialkasse abgefragt wird

Die Künstlersozialkasse prüft jedes Jahr mindestens 5 % ihrer Versicherten in einer Stichprobe. Wer ausgewählt wird, erfährt es per Post. Das Schreiben vom September 2026 fragt das tatsächliche Arbeitseinkommen für 2021 bis 2024 ab und verlangt die Einkommensteuerbescheide dazu — bis spätestens 1. Dezember. Das Gesetz (§13 KSVG) erlaubt bis zu sechs Jahre.

Bei einer Prüfung fragt die Künstlersozialkasse nach Ihrem tatsächlichen Einkommen der Vorjahre, belegt durch den Steuerbescheid. Künstlerfinanzen stellt Ihren laufenden Gewinn schon übers Jahr neben die Schätzung, die Sie gemeldet haben — nicht erst, wenn die Post kommt.

3–12 Monate dauert das Verfahren anschließend

Das Gesetz (§13 KSVG) erlaubt der KSK außerdem, nach den Bereichen zu fragen, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, und in Einzelfällen nach den Unternehmen, von denen das Einkommen stammt. Als Nachweise nennt die Künstlersozialkasse Steuerbescheide, Gewinn-und-Verlust- Rechnungen und Nichtveranlagungsbescheinigungen. Rechtsgrundlage sind §13 KSVG und §5 Absatz 1 der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung.

Künstlerfinanzen stellt für genau diesen Zeitraum eine Übersicht zusammen — Jahr für Jahr, mit Einnahmen, Betriebsausgaben, Gewinn und der Zahl, die Sie damals gemeldet hatten. Als Seite zum Ausdrucken und als CSV-Datei, die sich in einem deutschen Tabellenprogramm ohne Import-Dialog öffnet.

Die Frist ist der 1. Dezember — für das folgende Jahr

§12 Absatz 1 Satz 1 KSVG: bis zum 1. Dezember eines Jahres melden Versicherte das voraussichtliche Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr. Den Meldebogen versendet die Künstlersozialkasse üblicherweise im September.

Gemeldet wird eine einzige Zahl: die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Nicht der Umsatz. Und gemeldet wird auch dann, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat — die Künstlersozialkasse bezeichnet die Meldung als unbedingt erforderlich.

Künstlerfinanzen schickt Ihnen vorher eine E-Mail, mit dem Vorlauf, den Sie einstellen. Sobald Sie die Meldung als abgegeben eintragen, hört die Erinnerung auf.

Die Schätzung war zu niedrig — und jetzt?

Erst einmal: eine Schätzung ist eine Schätzung. Aufträge verschieben sich, ein gutes Jahr war nicht absehbar. Die Künstlersozialkasse erhebt die Beiträge während des Jahres auf Grundlage der Zahl, die Sie gemeldet haben, und korrigiert sie laut eigener Auskunft rückwirkend nicht mehr. Eine Stichprobenprüfung fragt je Jahr das tatsächliche Arbeitseinkommen ab, belegt durch den Einkommensteuerbescheid.

Was daraus folgt, hängt vom Einzelfall ab, und genau diese Frage beantwortet Künstlerfinanzen nicht. Die Anwendung zeigt Ihnen die Differenz in Euro und in Prozent, Monat für Monat und Jahr für Jahr. Was Sie damit tun, besprechen Sie mit der Künstlersozialkasse oder Ihrer Beraterin — im Gesetz steht keine Schwelle, ab der eine Abweichung zu melden wäre, und wir erfinden auch keine.

Zwei Tatsachen gehören dazu. Die gemeldete Schätzung führt laut Künstlersozialkasse zu „verbindlichen Monatsbeiträgen, die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können“. Und für das laufende Kalenderjahr gibt es ein Formular, mit dem sich die Schätzung auf Antrag ändern lässt — dazu unten mehr. Ob Sie es nutzen, entscheiden Sie.

Korrektur im laufenden Jahr

Für das laufende Kalenderjahr gibt es bei der Künstlersozialkasse das Formular „Änderung der Einkommensschätzung“. Nach §12 Absatz 3 KSVG wird eine Änderung auf Antrag ab dem Ersten des Monats berücksichtigt, der auf den Eingang des Antrags bei der Künstlersozialkasse folgt.

„Auf Antrag“ heißt: Sie entscheiden. Im Gesetz steht keine Schwelle, ab der eine Abweichung zu melden wäre, und Künstlerfinanzen kennt auch keine. Die Anwendung zeigt Ihnen die Differenz in Euro und in Prozent — was Sie daraus machen, ist Ihre Sache oder die Ihrer Beraterin.

Häufige Fragen

Wann ist die Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse fällig?
Bis zum 1. Dezember eines Jahres, für das folgende Kalenderjahr (§12 Absatz 1 Satz 1 KSVG). Der oft genannte 31. März ist nicht diese Frist. Den Meldebogen versendet die Künstlersozialkasse üblicherweise im September.
Was genau wird der Künstlersozialkasse gemeldet?
Der voraussichtliche Gewinn: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Deshalb erfasst Künstlerfinanzen auch die Ausgabenseite. Gemeldet wird eine einzige Zahl, nicht der Umsatz — auch dann, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat.
Was passiert bei einer Stichprobenprüfung der Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse prüft jährlich mindestens 5 % ihrer Versicherten; wer ausgewählt wird, erfährt es per Post. Das Schreiben vom September 2026 fragt je Jahr das tatsächliche Arbeitseinkommen aus künstlerischer und aus nicht künstlerischer selbständiger Tätigkeit ab, für 2021 bis 2024, mit den Einkommensteuerbescheiden als Nachweis — spätestens bis zum 1. Dezember. Künstlerfinanzen stellt Ihre eigenen Zahlen Jahr für Jahr daneben, damit Sie sie mit den Bescheiden abgleichen können. Das Gesetz (§13 KSVG) erlaubt bis zu sechs Jahre.
Ich habe zu niedrig geschätzt. Was passiert?
Die Beiträge liefen während des Jahres auf Ihrer gemeldeten Zahl und werden laut Künstlersozialkasse rückwirkend nicht mehr korrigiert. Eine Stichprobenprüfung fragt je Jahr das tatsächliche Arbeitseinkommen ab, belegt durch den Einkommensteuerbescheid. Fragen zum eigenen Fall gehören zur Künstlersozialkasse oder zu Ihrer Beraterin — Künstlerfinanzen zeigt Ihnen die Differenz; eine Schwelle, ab der eine Abweichung zu melden wäre, steht nicht im Gesetz.
Kann ich die Einkommensschätzung im laufenden Jahr ändern?
Die Künstlersozialkasse stellt dafür ein Formular bereit; nach §12 Absatz 3 KSVG wirkt eine Änderung auf Antrag ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang des Antrags folgt. Ob Sie es nutzen, entscheiden Sie.
Kann Künstlerfinanzen die Meldung für mich abgeben?
Nein. Alle drei Meldewege verlangen Ihre persönlichen Zugangsdaten. Wir stellen die Zahl zusammen, eintragen müssen Sie sie selbst. Gemeldet wird mit Versicherungsnummer und zugesandtem Authentifizierungscode, über das Bundesportal mit ELSTER-Zertifikat oder eID oder auf dem unterschriebenen Formular.
Wo liegen meine Daten?
Auf einem Server in Frankfurt am Main; eine verschlüsselte Sicherungskopie liegt in Irland (EU). Näheres in der Datenschutzerklärung.